Die Entziehung des Wohnungseigentums (§ 18 WEG): Der letzte Ausweg für die WEG
Die Entziehung des Wohnungseigentums nach § 18 WEG ist die härteste Sanktion, die eine WEG gegen einen Eigentümer verhängen kann. Erfahren Sie, wann und wie diese Klage bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder extremen Hausgeldrückständen angewendet wird, basierend auf der WEG-Reform 2020 und aktuellen BGH-Urteilen bis 2026.